Danish-Kurd   Banner

 

Herzlich Willkommen  auf der Offiziellen Homepage von Danish-Kurd.Com

Westkurdistan

In Syrien leben schätzungsweise mindestens 4 Millionen Kurden. Die meisten Kurden leben in Nord-Syrien, beginnend von der Küste des Mittelmeers entlang der nördlichen Grenze Syriens mit der Türkei bis zu der irakischen Grenze mit den namhaften kurdischen Provinzen und Städten wie Qamishli, Hassake, Amude, Tel-Gotscher, Sarê Kaniyê (Rassul-ain), Tirba Sipi (Qabir-Abid) mit einem Bogen nach Süden bis in die Stadt Dear-Alzour entlang der syrisch-irakischen Grenze. Im Westen ist die Stadt Afrin, das Gebiet Kurd-Daghi (die kurdischen Berge) nördlich von Aleppo, Jabal Saman, im Gebiet Simon-Kloster, weiter nach Nordwesten, Siedlungsgebiete bei Idleb, Kafartakharim Hauptsitz des kurdisch-syrischen Befreiungshelden Ibrahim Al-Hanano, der von jedem Syrer verehrt wird. Im Westen befindet sich das Gebiet Jissir-Alshugor angrenzend an die Stadt Hamah. Ein Drittel der Bevölkerung in der Stadt Aleppo ist kurdischer Abstammung. In dem bekannten und schönen Stadtpark in Aleppo steht ein Denkmal des berühmten kurdischen Dichter Abou-Firas Al-Hamadani, der seine Literatur, von den Arabern geschätzte Dichtung, in arabischer Sprache ausdrückte, ist ein Zeuge der kurdischen Vergangenheit in Syrien und ist ein Vorbild für die kurdische Literaturelite. Östlich der Stadt Aleppo, um das Gebiet Bab und Umgebung sind wichtige Siedlungsgebiete der Kurden in Syrien. Weiter östlich vom Gebiet Kurd-Dag entlang der syrisch irakischen Grenze beginnend vom Gebiet Jarablus bis zm Gebiet Kobani, (Ain-AL-Arab) stellt das kurdische Gebiet in Nord-Syrien eine zusammenhändende Fläche von mindestens 34.000 qKm, d. h. es ist größer als der Libanon und größer als die Fläche des Staates Israel. In der Stadt Damaskus, dem Hauptsitz des kurdischen Komandanten und Führer des islamischen Reichs im 11. Jahrhundert und der von den Geschichtsschreibern in Europa mit dem Titel „der Ritter des Islams“ bezeichnete berühmte Kurde Salahdin Al-Ayubi, wohnen heute mindestens eine halbe Million Menschen kurdischer Abstammung.

Laut Geheimakten der syrischen Volkszählung wurde die Zahl der kurdischen Bevölkerung allein in den von dem syrischen Regime als besonders kritischen Siedlungsräumen der Kurden - gegen die innere Sicherheit der arabischen Nation angesehenen Gebiete der Kurden - wie Jabal-Saman, Afrin, Kurdghi, Jabal-Saman, Kobani (Ain-Arab), Rassul-Ain, Al-Jazira mit Qamishli, Amuda und Al-Hassaka mit 2,8 Millionen Menschen bezeichnet. Wohlgemerkt wurde die Zahl der Kurden im Stadtgebiet Aleppo, in Jarablus, im Gebiet Al-Bab und im Osten in der Stadt und Provinz Dear-Alzou, sowie im Westen wie Kafartakharim, Jissir-Alshogor, in der Stadt Hama und der Hauptstadt Damaskus außer acht gelassen, weil laut Baath-Regime diese Kurden im Inneren des Landes keine unmittelbare Gefahr für die arabische Nation darstellen.

Wenn man dies so ganz einfach betrachtet und die Zahl der Kurden in den Gebieten der Großstädte im Inneren des Landes vor Augen führt, ist es leicht zu einem Ergebnis zu kommen. In der Stadt Damaskus leben mehr als 500.000 Menschen kurdischer Abstammung. Über die Hälfte stammen aus der Zeit, als der große kurdische Feldherrscher Salahdins, nach seinem Sieg über die christlichen Ritter der Kreuzzüge in der Schlacht Al-Hittin Damaskus als Hauptsitz des islamischen Reiches wählten.

In der Stadt Aleppo leben mindestens 400.000 und in der Stadt Hamah weitere 200.000 Menschen kurdischer Abstammung leben und bekennen sich als Kurden.

Übrigens ist die Stadt Hamah ein Regierungssitz einer der Söhne Salahdin gewesen und war in der Geschichte ein bekanntes kurdisches Fürstentum gewesen. Die meisten der jungen Generation von denen, wie die an der Nähe der syrischen Küste und in Ortschaften wie Kafartakharim, Dissir-Alshougor können kein kurdisch sprechen, sind aber stolz, dass sie kurdische Vorfahren haben und betrachten sich als ein Teil der syrischen Kurden.

Weitere Ortschaften, die oben genannt sind, aber von der syrischen Regierung nicht in die Statistik der kurdischen Bevölkerung einbezogen wurden, stellen bei aller Bescheidenheit weiter 300.000 Menschen kurdischer Abstammung. Durch das Ausbürgerubgsgesetz sind zur Zeit 250.000 Kurden ohne Ausweise und werden als Ausländer und nicht als bürger gezählt.

Bei aller Vorsicht kommt man sehr leicht zu einer Zahl von mindestens 4,2 Millionen Menschen.

Die aktuelle Zahl der gesamten syrischen Bevölkerung beträgt 16.4 Millionen. Das bedeutet, die kurdische Bevölkerung stellt mindestens 25,6% der syrischen Gesamtbevölkerung, die von allen nationalen und bürgerlichen Rechten in Syrien ausgeschlossen ist. Jeder weiß, dass die Kurden in Syrien weder kulturelle noch nationale Minderheitsrechte genießen, obwohl sie die zweitgrößte Nation nach der arabischen darstellen. Die kurdische Sprache ist im öffentlichen Leben und somit auch in den Schulen verboten. Die kurdische Musik und die Pflege der kurdischen Kultur ist nicht nur verboten, sondern wird mit schweren Haftstrafen sanktioniert.

Haftstrafen gegen oppositionelle Demokraten in Syrien:
Der sechste militärische Einzelrichter in Damascus hat am 04.09.2002 einen Termin für Samstag, den 18.01.2003 festgesetzt, um auf Grund des Vorwurfs der militärischen Staatsanwalt vom 27.08.2002 und nach der Untersuchung der allgemeinen Sicherheitsorgane, die die unten genannten Personen als Oppositionelle beschuldigen, gedrucktes Material ins Land gebracht und ohne Genehmigung verteilt zu haben, wahrheitswidrige Nachrichten im Ausland zu verbreiten seitens des ersten, die Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung mit internationalem Charakter ohne Erlaubnis der Regierung zu bekommen und die Verbreitung von Unruhe stiftender und das Zusammenleben der Nation störender Veröffentlichungen seitens der erstens, zweitens und drittens, und der Teilnahme an der Verbreitung der Veröffentlichung seitens des viertens…“:

Der Rechtsanwalt Haitham Al-Maleh 2. Mohamed Faruk Al Humsi 3. Mohamed Khayr Beg 4. Gasub Ali Al-Mulla

*************

Zwei Rechtsanwälte in Aleppo:

1. Mohamed Abdulmajid Manjone

2. Ahmed Abu Bakr sind von der Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwälte für ein Jahr ausgeschlossen und ihre Büros sind geschlossen worden. Die Begründung: Sie hätten die Wahl in der Anwälte-Gewerkschaft in Aleppo für die Interessen der Opposition gefälscht. Am 18.08.2002 haben 70 Personen sich vor dem Ministerium für Inneres versammelt, um ihr Anliegen (Die Ausbürgerung nach dem Sonderzählungsgesetz von 1962 in kurdischen Gebieten) dem Minister, der dafür zuständig ist, vorzutragen. Er hat nach langer Verzögerung seine Antwort schriftlich abgegeben, dass sein Ministerium für die Sache nicht zuständig ist.

***********

Am 28.08.2002 hat das Gericht für die Staatssicherheit, das kein ordentliches juristisches Organ ist, drei oppositionelle Demokraten verurteilt:1. Dr. Kamal Al-Libuani (3 Jahre)

2. Hassan Saadun (2 Jahre) 3. Fauaz Tillo (5 Jahre)

-----------------------------------------------------------

Informationen: PDKS, Demokratische Partei Kurdistan-Syrien

 

Dramatischer Hilferuf der syrischen Kurden an die Menschenrechtsorganisationen u. a.

 

Das Regime in Damaskus treibt das kurdische Volk in Syrien systematisch in das Elend, den Abgrund, die Armut, Hungersnot und zur Auswanderung ins Ausland

 

Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Syrien sind katastrophal. Die Agrarerzeugnisse werden staatlich mit Diskount-Billig-Preisen beschlagnahmt. Das Olivenöl darf nicht ins Ausland verkauft werden, wird nicht für den Export freigegeben, obwohl der Innenmarkt gesättigt ist. Ein Kilogramm/Liter Olivenöl ist zur Zeit billiger als anderes pfanzliches bzw. Maschinenöl. Dies geschieht auf Anordnung der syrischen Regierung, damit die Kurden in Armut und Elend verkommen und verdrecken, weil sie ihr Olivenöl und die landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht zu angemessenen Preisen verkaufen und davon nicht leben können. Somit werden sie systematisch zum Verlassen des Landes gezwungen. Es ist bekannt, dass die Kurden keine öffentlichen Ämter erhalten, nicht in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden, ausgenommen sind Kollaborateure und Verräter. So bleibt den Kurden nichts anders übrig als in der Lanwirtschaft zu arbeiten. Und wenn die Landwirtschafterzeugnisse zur Hungersnot führen, bleibt nur der Weg, zu flüchten, das Risiko der Flucht einzugehen, über gefahrliche Wege und Grenzen ins Ausland mit Hilfe von Schlepperbanden zu gelangen. Einige Flüchtlinge zahlen dies mit dem Leben auf der Strecke, andere werden auf Straßen und Asylantenheimen in Europa zum Bettler und versinken in tiefe Depression. Andere wiederum begehen Suicid- bzw. Suicidversuche.

Das Asylgesuch der syrischen Kurden in Europa wird zu 98 % abgelehnt mit der Begründung, dass die Kurden in Syrien keinen unmittelbaren Gefahren ausgesetzt sind. Tatsache ist aber, dass die Kurden in Syrien in einer dramatischen Situation leben. Sie sind schwerer betroffen als die Kurden in der Türkei, im Irak, da sie keinen bewaffneten Kampf gegen Syrien führen, sondern versuchen, auf politischem Wege als eigenständige Volksgruppe eine Integration in die syrische Gesellschaft zu finden, selbst das wird ihnen nicht gewährt. Die Schulverhältnisse, die Eigentumsverhältnisse, die Beschäftigung und die notwendigen Grundlagen des Lebens werden systematsich von höchster Stelle per Diktat so eingeschränkt, unmöglich gemacht, um die Existenz des kurdischen Volkes in Syrien zu vernichten, so dass die Kurden sich weder wirtschaftlich noch sozial, kulturell und politisch entfalten können. Diese Aussagen stammen von Offizieren der syrischen Sicherheitsorgane, die Befragungen mit den Kurden führen und zugeben, dass sie daran keinerlei Schuld haben, doch sie hätten diese Befehle von höchster Stelle auszuführen. Darunter sind einige syrische Patrioten, die das Verhalten der syrischen Regierung gegen die kurdische Bevölkerung absolut nicht in Ordnung finden, aber auch nicht anders können, wenn sie im Dienst bleiben wollen, um eine Lebensgrundlage für ihre Familien zu haben.

Wir fordern die internationale Hilfs- und Menschenorganisationen uns zu untersützen, um gegen die syrische Regierung beim internationalen Gerichtshof eine Anklage einzureichen und die Stimme des kurdischen Volkes an die internationalen Institutionen zu übermitteln.

 

2

 

1921: (9.3.) Der Vertrag von London legt die Grenze zwischen Syrien (französisches Mandatsgebiet) und der Türkei fest. Der Einfachheit halber wird die von den Deutschen gebaute Linie der Bagdad- Bahn als Grenzverlauf genommen. So entstehen drei voneinander getrennte kurdische Enklaven. Die französischen Machthaber gestehen den Kurden keine politischen, aber kulturelle Rechte zu. Über Radio Damaskus wird ein kurdischer Sender ausgestrahlt.

1927: Die kurdische Unabhängigkeitspartei Xoybûn wird in Damaskus gegründet. Diese führt unter Leitung von Ihsan Nurî Pasha den Ararat-Aufstand in Nordkurdistan von 1930-32.

1946: Unabhängigkeit Syriens. Am 17.4. verlassen die französischen Soldaten das Land. Kurden können zunächst weiterhin ihre Kultur, Sprache und Gebräuche weitgehend ungehindert ausüben. Erst mit Beginn der 50er Jahre und dem zunehmenden Panarabismus kommt es zunehmend zu Repressionen.

1957: Nach dem Beispiel der KDP –Irak (KDP- Bashûr) wird in Syrien die „Kurdische Demokratische Partei" von Intellektuellen, Bauern und Arbeitern gegründet-           KDP- Rojava. Ziel war die Anerkennung der Kurden als ethnische Gruppe, eine Landreform und eine demokratische Regierung in Damaskus.

1959: Eine große Zahl der Verantwortlichen der KDP- Rojava werden verhaftet. Die Partei besteht weiterhin, spaltet sich aber aufgrund großer politischer Differenzen in viele Untergruppen und bleibt politisch wirkungslos.

1961: Qudsi und Azm, zwei Vertreter der arabischen Großgrundbesitzer, übernehmen die Macht in Damaskus. Die Repression gegen die Kurden verschärft sich wegen angeblich antiarabischer Umtriebe.

1962: (23.8.) Die Regierung erlässt das Gesetzesdekret Nr. 93, wonach eine außerordentliche Volkszählung in der Provinz Djazira zulässig ist. Schon im November wird die Volkszählung durchgeführt. Als Ergebnis werden 120.000 Kurden zu „Fremden" erklärt. Die syrischen Staatsbürgerrechte werden ihnen entzogen. Um der „kurdischen Gefahr" entgegenzutreten, entwickelt die Regierung Pläne für die Einrichtung eines „arabischen Gürtels" (AI-hizam al-arabi). Danach soll die ganze kurdische Bevölkerung, die entlang der türkischen Grenze lebt, auf einem 280 km langen Gebiet, 15 km breit, umgesiedelt und durch arabische Bevölkerung ersetzt werden. In dem Ort Qaratschok wird Erdöl entdeckt.

1963: Im März übernimmt die Baath-Partei unter Führung von Michel Aflaq die Macht. Die Richtung des Baath'schen Sozialismus ist vor allem eine nationalarabische. Die Lage der Kurden verschärft sich. Im November veröffentlicht der Leiter der Politischen Partei der Provinz Djazira, Mohamed Talab Hilal, eine Studie mit einem 12-Punkte-Plan für eine „Säuberungspolitik".

1965: (4.7.) In Abwesenheit und ohne ordentlichen Prozess wird der kurdische Rechtsanwalt Ismet Sherif Vanly zum Tode verurteilt.

1967: Erste „Modellfarmen" werden in den kurdischen Gebieten errichtet. Den Kurden sagt man, ihr Land sei verstaatlicht worden. Der Krieg mit Israel bewirkt, dass dieses Projekt nicht fortgeführt wird.

1970: Hafiz al-Assad wird Staatspräsident in Syrien. Aufgrund der oppositionellen Haltung der syrischen Baath-Partei gegenüber der irakischen Baath-Partei erhalten verschiedene kurdische Organisationen in Damaskus Aufenthalt. Öffentlich kann das Newroz-Fest in den Sälen Damaskus’ gefeiert werden. Doch über die Kurden im eigenen Land verliert die Baath-Partei kein Wort.

1975: Zwischen den kurdischen Städten Amouda und Derik werden in der Provinz Djazira 40 „moderne Dörfer" gebaut. 7.000 arabische Bauernfamilien werden dort angesiedelt und bewaffnet. Seit 1968 haben mehr als 30.000 Kurden die Provinz verlassen und im Libanon oder im Landesinneren von Syrien versucht, eine neue Existenz aufzubauen. Auch aus dem Kurd-Dagh werden kurdische Familien vertrieben und siedeln sich neu in Aleppo an.

1976: Präsident Assad gibt den Plan des „arabischen Gürtels" auf und entscheidet, die Dinge so zu lassen, wie sie sind. Die PUK des südkurdischen Talabanî lässt sich in Damaskus im Exil nieder.

1980: Die „Revolte von Aleppo" der Muslim Bruderschaft wird von Sondereinheiten aus kurdischen und alewitischen Soldaten blutig niedergeschlagen.

1982: Ein Aufstand in Hama, ebenfalls ausgelöst von der Muslim Bruderschaft, wird erneut von der Sondereinheit blutig niedergeschlagen.

1985: Gründung der „Vereinigung der Demokraten Syrisch-Kurdistans", in der auch Kurden aus dem Libanon aufgenommen werden.

1986: Sowohl in Damaskus als auch in Efrin greifen syrische Polizeieinheiten mit Waffen kurdische Newroz-Feiern an. In Damaskus wird ein Kurde aus Qamishlo getötet, in Efrin drei Menschen.
Zu der Beerdigung in Qamishlo kommen 40.000 Kurden und Kurdinnen. Wieder greift die Polizei ein: 80 Personen werden festgenommen.

2004: Nach einem Fußballspiel war Qamishlo im März Ausgangspunkt landesweiter kurdischer Unruhen.